Recht zur Erhebung der Kirchensteuer
Im Kanton Zürich ist die katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Mit dieser Anerkennung verbunden ist das Recht, Kirchensteuern zu erheben. Die Mitglieder der Kirchgemeinde beschliessen an der Kirchgemeindeversammlung über das Jahresbudget, die Jahresrechnung und den Steuerfuss. Die Kirchenpflege verwaltet die ihr von der Kirchgemeindeversammlung zur Verfügung gestellten Budgetmittel.
90% der Kirchensteuer bleibt bei der Kirchgemeinde Winterthur
Mindestens 90 % der von den Winterthurer Katholikinnen und Katholiken entrichteten Kirchensteuer stehen der Kirchgemeinde Winterthur zur Verfügung. 5 bis 10 % werden an die Kirche des Kantons Zürich abgegeben. Diese leistet einen Beitrag an das Bistum Chur und an die Römisch-Katholische Zentralkonferenz. „Nach Rom“ gehen keine Gelder aus der Kirchensteuer, sondern einzelne freiwillige Kollekten (siehe dazu unten).
Im Rahmen des sogenannten Normaufwandausgleichs (früher Finanzausgleich) erhalten finanziell schwächere Kirchgemeinden Ausgleichszahlungen von der Kantonalkirche. Bei finanzstarken Kirchgemeinden wird von der Kantonalkirche ein Teil der Steuererträge abgeschöpft. Dieses System ist auch ein Zeichen der Solidarität unter den Kirchgemeinden.
Keine Steuer von Firmen für kultische Zweck
Die Kirchensteuergelder stammen von natürlichen und von juristischen Personen (Firmen). Firmen können nicht Mitglied der Kirche sein. Deshalb ist für die Erträge aus den Kirchensteuern der juristischen Personen eine negative Zweckbindung vorgesehen (§ 25 Abs. 2 des Kirchengesetzes). Diese Mittel dürfen nicht für kultische Zwecke (Gottesdienste, etc.) verwendet werden. Sie fliessen in Angebote wie beispielsweise in die Sozialarbeit, die allen Menschen unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit offen steht, in öffentliche Bildungsangebote, in kulturelle Leistungen wie den Unterhalt der Kirchengebäude oder die Kirchenmusik sowie in die Jugend- oder Altersarbeit oder in den Bereich der Gemeinwesenarbeit.
Freiwillige Spenden
Freiwillige Spenden in Form von Kollekten (Kirchenopfer) fliessen der Kirchgemeinde Winterthur für spezifische Zwecke zu. 1971 beschloss die Kirchgemeindeversammlung, die Opfergelder für Beiträge im Rahmen des kirchlichen Engagements für Solidarität im In- und Ausland bis zu einem maximalen Betrag von 1 % der einfachen Staatssteuer zu verdoppeln. An der Kirchgemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 wurde der Beschluss wie folgt ergänzt: Im Minimum ergänzt die Kirchgemeinde aus ihren Mitteln die Opfergelder bis zum Betrag von je 100'000 CHF für Projekte im In- und Ausland.
Details zu den Spendengeldern sind im Jahresbericht 2022 der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Winterthur zu finden.
Abstimmung zur Abschaffung der Kirchensteuern für Unternehmen
Anfangs 2014 kam es im Kanton Zürich zu einer Volksabstimmung über die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative zur Abschaffung der Kirchensteuern für Unternehmen mit einem deutlichen Nein von mehr als 70 % klar abgelehnt.