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Die Römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur

Die Römisch-katholische Kirchgemeinde bildet das organisatorische Dach über die acht katholischen Pfarreien auf Winterthurer Stadtgebiet, die sieben Winterthurer Territorialpfarreien sowie eine Personalpfarrei. Die Kirchgemeinde ist für die Infrastruktur der Pfarreien zuständig: Ob Renovation des Kirchengebäudes, Einbau einer neuen Heizung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktualisierung der Adressen aller Mitglieder, Budgetierung von aufwändigen Bauarbeiten oder Lohnabrechnung der Kirchenmusiker – die Verwaltung der Kirchgemeinde entlastet die Pfarreien von administrativen und organisatorischen Aufgaben. Das Jahresbudget der Kirchgemeinde beträgt pro Jahr rund 12 Millionen Franken. Es wird durch die Kirchgemeindeversammlung genehmigt.

Die Römisch-katholische Kirchgemeinde ist Teil der Katholischen Kirche des Kantons Zürich. Gemäss der Verfassung des Kantons Zürich ist die Römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und umfasst die auf den Gebieten der sieben Territorialpfarreien wohnhaften Mitglieder.

Zweimal pro Jahr kommen die Mitglieder der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Winterthur an den Kirchgemeindeversammlungen zusammen und bestimmen über das Leben in der Kirchgemeinde mit, zum Beispiel über die Verwendung der bereitgestellten Finanzen und über den Steuerfuss der Kirchensteuer.

Die Mitglieder der Römisch-katholischen Kirchgemeinde wählen an der Kirchgemeindeversammlung zudem die Kirchenpflege sowie die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus 17 Mitgliedern. Jede Pfarrei soll darin nach Möglichkeit mit zwei Mitgliedern vertreten sein. Diese und weitere demokratische Rechte entsprechen der Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Zürich.

Gegründet wurde die Römisch-katholische Kirchgemeinde 1862 als eine der ersten katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich nach der Reformation.