Von aufwendigen Gebäudesanierungen über die Budgetierung der Kirchgemeindefinanzen bis zur Vergabe von Entwicklungshilfebeiträgen – die Aufgaben der Kirchenpflege sind anspruchsvoll. Drei Ausschüsse und drei beratende Kommissionen regeln die Vorbereitung der entsprechenden Geschäfte zu Handen der Kirchenpflege. Die Rechnungsprüfungskommission kontrolliert die Finanzen der Kirchgemeinde. Die Pfarrer und Pfarreibeauftragten der acht Pfarreien bilden die «Seelsorgekommission» und nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kirchenpflege teil.
